vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Versäumte Frist für Antrag auf Fortbezug der Notstandshilfe

NotstandshilfeARD 5978/13/2009 Heft 5978 v. 7.8.2009

§ 46, § 37 AlVG - Versäumt ein Arbeitsloser nach einer Unterbrechung des Notstandshilfebezugs die rechtzeitige Geltendmachung des Fortbezugs der Notstandshilfe auch nur um wenige Tage, verliert er seinen Leistungsanspruch. Bei der in § 37 AlVG vorgesehenen Frist handelt es sich um eine materiellrechtliche Frist, sodass weder eine Wiedereinsetzung in Betracht kommt noch eine auch unverschuldete Überschreitung gegebenenfalls als unbeachtlich angesehen werden könnte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte