§ 27 Abs 1 Z 1 EStG - Sind die auf einem Verrechnungskonto festgehaltenen Zahlungen der Kapitalgesellschaft an ihren Gesellschafter in Höhe von mehr als 3 Mio S gegen eine Verzinsung von lediglich 4 % und ohne Besicherung und ohne konkrete Rückzahlungsvereinbarung geleistet worden, hält die „darlehensweise“ Gestaltung einem Fremdvergleich nicht stand und ist vom Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung an den Gesellschafter auszugehen und diese der Kapitalertragsteuer zu unterziehen.