§ 1152 ABGB, § 8, § 9 ArbVG - Beschäftigt ein Kfz-Händler für die private Sanierung eines in seinem Eigentum stehenden Zinshauses eigene Arbeitnehmer (hier: einen Installateur), kommt auf deren Dienstverhältnisse der (für den Fahrzeughandel maßgebliche) KV-Handelsarbeiter nicht zur Anwendung.
OGH 1. 4. 2009, 9 ObA 171/08z