§ 41 Abs 4, § 67 Abs 1, § 77 Abs 4 EStG - Zum besseren Verständnis der Anhebung der Freigrenze und Änderung der Einschleifbestimmung bei sonstigen Bezügen hat das BMF im Rahmen der Information zum Steuerreformgesetz 2009 (BMF 30. 4. 2009, BMF-010222/0092-VI/7/2009, ARD 5958/7/2009) neue Beispiele zur Funktionsweise des Jahressechstels, des Freibetrags und der Freigrenze erstellt (Aktualisierung der Rz 1068 und Rz 1193 LStR 2002).