Die vorliegende Information stellt einen Auslegungsbehelf zum Steuerreformgesetz 2009 (BGBl I 2009/26, ARD 5948/3/2009) dar, der im Interesse einer möglichst raschen Information losgelöst von den LStR 2002 ergeht. Die diesbezüglichen Regelungen werden in den nächsten Wartungserlass zu den LStR 2002 eingearbeitet.
BMF 30. 4. 2009, BMF-010222/0092-VI/7/2009