§ 14 Abs 6 Z 3 EStG - Auch die Pensionszusage an einen Gesellschafter, der nicht als Werkvertragsnehmer, sondern als Handelsvertreter auftritt, berechtigt die Gesellschaft zur steuerwirksamen Bildung einer auf die laufenden Vermittlungsleistungen des Gesellschafters entfallenden Pensionsrückstellung iSd § 14 Abs 6 EStG. Dies gilt jedenfalls dann, wenn Aktivbezug (Provisionen) und Pensionserwartung in einem angemessenen Verhältnis zu den vom Gesellschafter erbrachten Vermittlungsleistungen stehen.