§ 10 Abs 2 Z 4 lit d UStG - Eine Wohnungseigentumsgemeinschaft ist berechtigt, die Aufwendungen iZm einem im Appartementhaus gelegenen Hallenbad (Sanierung der Badewasseraufbereitung) den einzelnen Wohnungseigentümern zum ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10 % weiterzuverrechnen.
VwGH 4. 2. 2009, 2007/15/0116