BGBl II 2009/113, ausgegeben am 20. 4. 2009
Die FinanzOnline-ErklärungsVO wird ab dem 1. 6. 2009 dahin gehend geändert, dass die elektronische Übermittlung der Anmeldungen und Anträge folgender Verbrauchsteuern im Verfahren FinanzOnline (https://finanzonline.bmf.gv.at ) zu erfolgen hat: