BGBl II 2009/108, ausgegeben am 15. 4. 2009
Kundmachung des BMWA betreffend das Verzeichnis der zugelassenen Prüfstellen für Persönliche Schutzausrüstungen, mit der die Neufassung des Anhangs 7 der PSA-Sicherheitsverordnung (PSASV) mit Stand 1. 1. 2009 kundgemacht wird.