LGBl für Wien 2009/24, ausgegeben am 2. 4. 2009
Mit der vorliegenden Änderung der Wiener Landarbeitsordnung 1990 wird die Möglichkeit der vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses nach dem Vorbild der Änderung des BAG durch BGBl I 2008/82, ARD 5877/1/2008, verankert („Ausbildungsübertritt“, § 133 Wr LAO).