OGH 17. 12. 2008, 9 ObA 166/08i
§ 9, § 39 Abs 2 GewO, § 879, § 1152 ABGB - Die Zurverfügungstellung der gewerberechtlichen Berechtigung ohne entsprechende Betätigung im Betrieb verstößt gegen die Bestimmungen der Gewerbeordnung und bewirkt die Nichtigkeit der Vereinbarung. Aus einer solchen nichtigen Vereinbarung kann auch kein Entgeltanspruch abgeleitet werden (vgl OGH 20. 1. 1999, 9 ObA 338/98s, ARD 5017/29/99).