BGBl II 2009/103, ausgegeben am 6. 4. 2009
Der Zuschlag zum Lohn für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung für Bauarbeiter beträgt für die Zuschlagszeiträume 2009/04 bis 2009/11 unverändert für eine Anwartschaftswoche das 1,2-Fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns gemäß § 21a Abs 3 und Abs 4 BUAG. Diese Verordnung des BMASK ist mit 1. 4. 2009 in Kraft getreten.