§ 7 Abs 3 KStG, § 1 Abs 3 LVO - Hält eine GmbH, deren alleiniger Gesellschafter eine Gemeinde ist und deren Tätigkeitsbereich ua ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen und ein Hallenbad umfasst, den Betrieb des - seit 15 Jahren nur Verluste bringenden - Hallenbades aufrecht, um über die durch das Hallenbad gewährleistete Auslastung der Tourismusbetriebe und die damit verbundenen erhöhten Stromabnahmen eine höhere Rendite im Elektrizitätsversorgungsunternehmen zu erzielen, liegt trotzdem Liebhaberei vor.