§ 122 Abs 3 ASVG - Eine Dienstnehmerin, die nach dem Ende des Kinderbetreuungsgeldbezugs für ihr Kind (= Ende der Pflichtversicherung) ihr Dienstverhältnis nicht wieder antritt, sondern mit ihrem Dienstgeber einvernehmlich eine freiwillige Karenzierung bis zum Eintritt der Schutzfrist vor der Geburt ihres nächsten Kindes vereinbart, hat keinen Anspruch auf Wochengeld für diese neuerliche Schwangerschaft.
OGH 22. 12. 2008, 10 ObS 125/08t