OGH 20. 8. 2008, 9 ObA 101/08f
→ in Zurückweisung der ao Revision gegen das Urteil OLG Wien 23. 4. 2008, 7 Ra 39/08v, ARD 5895/3/2008
§ 27 Z 1 AngG - Hat ein nur kollektivvertretungsbefugter Geschäftsführer einen vom Betriebsrat vorgelegten Sozialplan unterfertigt, weil er dem Unternehmen helfen wollte, die Mitarbeiter fair zu behandeln, wurde dieser Sozialplan allerdings nicht wirksam, weil neben dem Geschäftsführer kein weiterer kollektivvertretungsbefugter Prokurist des Unternehmens mitunterschrieb, rechtfertigt dieses Verhalten des Geschäftsführers allein noch nicht seine Entlassung wegen Vertrauensunwürdigkeit. Bei der Beurteilung der Frage der Zumutbarkeit der weiteren Beschäftigung kann die Folgenlosigkeit der Unterfertigung durch den Geschäftsführer nicht völlig ausgeblendet werden. Sein Motiv, nur einen Beitrag zur fairen Behandlung der Mitarbeiter leisten zu wollen, lässt die Beurteilung des Berufungsgerichts, dass dem Arbeitgeber die weitere Beschäftigung des Geschäftsführers für die Dauer der Kündigungsfrist nicht unzumutbar war, als zumindest vertretbar erscheinen. Dabei wurde auch nicht verkannt, dass bei Angestellten in leitender Stellung im Allgemeinen ein strengerer Maßstab an die Vertrauenswürdigkeit anzulegen ist.