VwGH 18. 12. 2008, 2007/08/0320
§ 47 AlVG - Das AMS ist nicht verpflichtet, einen (teilweisen Widerrufs-)Bescheid über die zuerkannte Leistung zu erlassen, wenn die Verständigung über die Leistungshöhe von der Partei nicht bekämpft wird, jedoch bei der Umsetzung dieser Verständigung ein Betrag überwiesen wird, der durch einen Rechenfehler höher ist als die nach der Verständigung zuerkannte Leistung.