VwGH 11. 9. 2008, 2007/08/0169
§ 12 Abs 3 lit f AlVG - Gemäß § 12 Abs 3 lit f AlVG gilt nicht als arbeitslos, wer in einer Schule oder einem geregelten Lehrgang - so als ordentlicher Hörer einer Hochschule, als Schüler einer Fachschule oder einer mittleren Lehranstalt - ausgebildet wird oder, ohne dass ein Dienstverhältnis vorliegt, sich einer praktischen Ausbildung unterzieht.