§ 28 Abs 1 EStG - Werden mit Beendigung eines Mietverhältnisses zwischen Ehepartnern, das den steuerrechtlichen Anforderungen entsprochen hat und als solches auch anerkannt worden ist, die Mieterinvestitionen unentgeltlich der Ehefrau als Vermieterin überlassen, obwohl eine Abgeltung mit Aussicht auf Erfolg verlangt werden hätte können (Fremdvergleich), so können die der Ehefrau als Eigentümerin zugekommenen Investitionen nicht im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erfasst werden.