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Kein großes Pendlerpauschale trotz Wartezeit bei Benützung des Massenverkehrsmittels

Lohnsteuer und AbgabenARD 5944/11/2009 Heft 5944 v. 20.3.2009

§ 16 Abs 1 Z 6 lit c EStG - Es ist einem Steuerpflichtigen zuzumuten, auf der 4 km langen Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte den Postbus um 5:15 Uhr zu benutzen, auch wenn er dann bereits zwischen 5:45 Uhr und 6:00 Uhr an der Arbeitsstelle einlangt und bis zum Arbeitsbeginn um 6:30 Uhr warten muss. Das große Pendlerpauschale steht deshalb nicht zu.

VwGH 4. 2. 2009, 2007/15/0053

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