Amtl Verlautbarung Nr 21/2009 vom 18. 3. 2009
Mit der 5. Änderung der Satzung 2006 der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse werden ab 1. 4. 2009 die Regelungen über die Meldefrist für fallweise Beschäftigte geändert sowie die kalendertägliche Beitragsgrundlage für unständig Beschäftigte ebenso erhöht wie der Pflegekostenzuschuss bei Anstaltspflege in einer Krankenanstalt, die nicht über Landesfonds finanziert wird. (www.avsv.at )