§ 4 Abs 4 EStG - Ist in den mündlichen Vereinbarungen eines Rechtsanwalts mit seinen Kindern weder der Umfang der zu erbringenden Arbeitszeit noch der Inhalt der zu erbringenden Arbeitsleistungen nachvollziehbar festgelegt und wird die Entlohnung bezogen auf den Lohnzahlungszeitraum nicht leistungsadäquat vorgenommen, weil unabhängig von der Zahl der tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden pauschale (monatliche) Entlohnungen ausgezahlt werden, können „Lohnzahlungen“ außerhalb der Ferien nicht als Betriebsausgaben anerkannt werden.