WK-Wien Newsletter 16. 2. 2009, 2/2009
In Familienbetrieben kommt es häufig vor, dass Ehepartner, Kinder und andere Familienangehörige mitarbeiten („aushelfen“), ohne dass sie dafür ein Entgelt erhalten. Es fragt sich, unter welchen Voraussetzungen eine GKK in diesen Fällen ein Versicherungsverhältnis annehmen und Beiträge verlangen kann.