Verordnungen für das Burgenland und Kärnten
Für folgende Bundesländer wurden Erhöhungen von Sozialhilferichtsätzen in den LGBl kundgemacht:
Ab 1. 1. 2009 werden die Richtsätze für Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts auf folgende Werte erhöht: