OLG Wien 14. 10. 2008, 10 Ra 118/08h
§ 1380 ABGB - Die in der schriftlichen Vereinbarung über die einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses enthaltene Generalklausel, dass mit Abschluss der Vereinbarung alle wechselseitigen Ansprüche und Verbindlich-