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UFS: Kilometergeld bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern

Lohnsteuer und AbgabenARD 5937/13/2009 Heft 5937 v. 24.2.2009

§ 22 Z 2 EStG, § 41 Abs 3 FLAG - Fahrtkostenersätze in Form von Kilometergeldern an dienstnehmerähnlich tätige Gesellschafter-Geschäftsführer stellen sonstige Vergütungen dar, die bei den Geschäftsführern im Rahmen deren persönlicher Einkünftezurechnung nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG der Einkommensteuer unterliegen. Sind die Leistungsentgelte (Bezüge und sonstigen Vergütungen) von wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern als solche nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG zu qualifizieren, so liegt für diese Arbeitslöhne auch DB- und DZ-Pflicht vor.

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