Erlass des BMF vom 19. 11. 2008, BMF-010222/0241-VI/7/2008 (LSt-Protokoll 2008)
Ein Gleisbautrupp ist mit der Erneuerung des Unterbaus auf der Westbahnstrecke beschäftigt. Die Baustelle bewegt sich allmählich von Attnang-Puchheim nach Salzburg.
Stellen die Fahrtkostenersätze zu den jeweiligen Baustellen (Einsatzorten) nicht steuerbare Reisekostenersätze dar?