§ 15 Abs 2 EStG, § 4 Abs 2 Sachbezugs-VO - Der Pkw-Sachbezugswert geht von einer Jahresbetrachtung aus. Es ist deshalb unzulässig, den halben Sachbezugswert nur für einzelne Lohnzahlungszeiträume des Kalenderjahres, zB das zweite Halbjahr, in Anspruch zu nehmen.
UFS Innsbruck 29. 9. 2008, RV/0302-I/08