SozialversicherungARD 5937/5/2009 Heft 5937 v. 24.2.2009
OÖ GKK, dg-infoline 1/2009
Bei Au-pair-Kräften handelt es sich grundsätzlich um „klassische“ Dienstnehmer, die in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt sind. Daher sind sie zur Sozialversicherung anzumelden.