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Au-pair-Kräfte - Abrechnung der SV-Beiträge

SozialversicherungARD 5937/5/2009 Heft 5937 v. 24.2.2009

OÖ GKK, dg-infoline 1/2009

Voraussetzungen für Au-pair

Bei Au-pair-Kräften handelt es sich grundsätzlich um „klassische“ Dienstnehmer, die in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt sind. Daher sind sie zur Sozialversicherung anzumelden.

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