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KV-Gastgewerbe/Angestellte: Entgelt für Rufbereitschaft unterliegt Verfallsbestimmung

KollektivverträgeARD 5937/3/2009 Heft 5937 v. 24.2.2009

Pkt 6 lit c KV-Gastgewerbe/Angestellte - Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgelt für geleistete Rufbereitschaft unterliegt der Verfallsbestimmung des Pkt 6 lit c des Kollektivvertrages für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe und verfällt somit, wenn er nicht binnen 4 Monate nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht wird.

OLG Wien 28. 10. 2008, 9 Ra 116/08g

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