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Pflegegeld - Anrechnung einer deutschen Geldleistung aus freiwilliger Versicherung

SozialversicherungARD 5935/5/2009 Heft 5935 v. 17.2.2009

§ 6 SPGG, § 7 BPGG - Wird einer in Österreich (mit-)versicherten Pflegebedürftigen in Deutschland aus einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ein (funktionsgleiches) Pflegegeld gewährt, sind die in Deutschland tatsächlich erhaltenen Geldleistungen ungekürzt auf das in Österreich zuerkannte (Landes-)Pflegegeld anzurechnen. Eine Berücksichtigung der in der deutschen Pflegeversicherung geleisteten Versicherungsbeiträge ist nicht vorgesehen.

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