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Prozesskosten im Verfahren auf Ausbildungskostenrückersatz - keine IESG-Sicherung

InsolvenzARD 5932/9/2009 Heft 5932 v. 6.2.2009

§ 1 Abs 2 Z 4 lit d IESG, § 2d AVRAG - Prozesskosten, die einem Arbeitnehmer in einem vom Arbeitgeber angestrengten Verfahren auf Rückzahlung von Ausbildungskosten entstanden sind, sind nicht nach dem IESG gesichert.

OGH 10. 7. 2008, 8 ObS 8/08x

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