§ 1 Abs 2 Z 4 lit d IESG, § 2d AVRAG - Prozesskosten, die einem Arbeitnehmer in einem vom Arbeitgeber angestrengten Verfahren auf Rückzahlung von Ausbildungskosten entstanden sind, sind nicht nach dem IESG gesichert.
OGH 10. 7. 2008, 8 ObS 8/08x
§ 1 Abs 2 Z 4 lit d IESG, § 2d AVRAG - Prozesskosten, die einem Arbeitnehmer in einem vom Arbeitgeber angestrengten Verfahren auf Rückzahlung von Ausbildungskosten entstanden sind, sind nicht nach dem IESG gesichert.
OGH 10. 7. 2008, 8 ObS 8/08x