ABl L 33 vom 3. 2. 2009 S 49
Die RL 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. 9. 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ARD 5627/2/2005, wird dahin gehend berichtigt, dass die Bestimmung über das Führen von in anderen Mitgliedstaaten erworbenen akademischen Titeln (Art 54 RL 2005/36/EG ) allgemein auf das „Führen von Ausbildungsbezeichnungen“ geändert wird.