Erlass des BMF vom 18. 11. 2008, BMF-010219/0416-VI/4/2008 (USt-Protokoll 2008)
Eine österreichische Gesellschaft erhält „Managementleistungen“ (zB Marketingstrategien) von ihrer ausländischen Konzernmutter und ist faktisch, aufgrund von Organisationsanweisungen, verpflichtet, sich an diese zu halten. Bei diesen „Managementleistungen“ handelt es sich vom Leistungsinhalt her um Katalogleistungen iSd § 3a Abs 10 UStG.