Erlass des BMF vom 18. 11. 2008, BMF-010219/0416-VI/4/2008 (USt-Protokoll 2008)
Ein österreichischer Unternehmer erbringt an einen anderen Unternehmer eine Lieferung oder sonstige Leistung, die eindeutig in Deutschland steuerbar ist und stellt fälschlich österreichische Umsatzsteuer in Rechnung.