Durch diesen Erlass erfolgt
die Anpassung an die gesetzlichen Änderungen durch das BGBl I 2008/65, ARD 5864/2/2008 (besonderer Steuersatz iHv 25 % bei Wegzug ins Ausland),Durch diesen Erlass erfolgt
die Anpassung an die gesetzlichen Änderungen durch das BGBl I 2008/65, ARD 5864/2/2008 (besonderer Steuersatz iHv 25 % bei Wegzug ins Ausland),