§ 3a Abs 1 IESG - Geht ein Unternehmen im Zuge eines Betriebsübergangs auf eine GmbH über, hat der Alleingesellschafter der GmbH, der zuvor in einem Dienstverhältnis zum Betriebsveräußerer stand, nach Konkurseröffnung über das Vermögen der GmbH keinen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld für offene Arbeitnehmeransprüche aus seinem Dienstverhältnis zum Betriebsveräußerer. Da es der Alleingesellschafter als wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH in der Hand hatte, seine schon längst fälligen Arbeitnehmerforderungen aus dem Dienstverhältnis zum früheren Arbeitgeber gegen die GmbH als Betriebserwerber geltend zu machen, ist durch das Zuwarten mit der Geltendmachung vom Vorsatz auszugehen, das Finanzierungsrisiko auf den Fonds zu überwälzen.