RL des BMF vom 4. 12. 2008, BMF-010220/0304-IV/9/2008
Die NoVA-Richtlinien 2008 stellen einen Auslegungsbehelf zum NoVAG 1991 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird; sie ersetzen den Durchführungserlass des BMF vom 6. 3. 1992, 14 0607/1-IV/14/92, ARD 4350/18/92. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesen Richtlinien nicht abgeleitet werden.