Erlass des BMF vom 15. 12. 2008, BMF-010221/3364-IV/4/2008 (Protokoll Außensteuerrecht und Internationales Steuerrecht 2008)
Ein ehemaliger Motorsportler (Autorennfahrer), der zweifelsfrei in den 60er Jahren seinen Bekanntheitsgrad über den Rennsport erlangt hat, räumt heute seine Persönlichkeitsrechte für Werbung einem deutschen Reifenhersteller ein und berät diesen auch im Rahmen von Produkttests in Kanada.