VwGH 6. 3. 2008, 2007/09/0235
§ 2 Abs 2, § 28 AuslBG - Auch das bloß widerspruchslose Entgegennehmen von ungefragt angebotenen Arbeitsleistungen stellt eine - nach § 29 AuslBG zu entlohnende - Beschäftigung iSd § 2 Abs 2 AuslBG dar, sofern es sich nicht um Gefälligkeits- oder Freundschaftsdienste oder Probearbeiten handelt. Kommt aber die von den