Erlass des BMF vom 5. 12. 2008, BMF-010216/0155-VI/6/2008 (ESt-/KSt-/UmgrSt-Protokoll 2008)
Sachverhalt:
A ist Geschäftsführer und zu 35 % an der X-GmbH beteiligt (übrige Anteile halten Vater 40 % und Schwester 25 %). In den Bilanzen werden seit 1998 Rückstellungen für Überstunden-Zeitausgleich für den Geschäftsführer ausgewiesen (alle anderen Angestellten erhalten eine Überstundenpauschale). Nach 3 Jahren wird die Rückstellung für das betreffende Jahr aufgelöst. Es kam nie zu einer Überstundenbezahlung und auch zu keinem Zeitausgleich. Außerdem besteht jährlich eine Urlaubsrückstellung für 100 Tage.