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Behandlung eines stehen gelassenen Überstundenguthabens

Lohnsteuer und AbgabenARD 5924/15/2009 Heft 5924 v. 9.1.2009

Erlass des BMF vom 5. 12. 2008, BMF-010216/0155-VI/6/2008 (ESt-/KSt-/UmgrSt-Protokoll 2008)

Sachverhalt:

A ist Geschäftsführer und zu 35 % an der X-GmbH beteiligt (übrige Anteile halten Vater 40 % und Schwester 25 %). In den Bilanzen werden seit 1998 Rückstellungen für Überstunden-Zeitausgleich für den Geschäftsführer ausgewiesen (alle anderen Angestellten erhalten eine Überstundenpauschale). Nach 3 Jahren wird die Rückstellung für das betreffende Jahr aufgelöst. Es kam nie zu einer Überstundenbezahlung und auch zu keinem Zeitausgleich. Außerdem besteht jährlich eine Urlaubsrückstellung für 100 Tage.

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