Verordnungen der Bundesländer
Für folgende Bundesländer wurden Erhöhungen von Sozialhilferichtsätzen in den LGBl kundgemacht (zur Anhebung der Sozialhilferichtsätze in NÖ siehe bereits ARD 5912/1/2008):
Wien
Ab 1. 1. 2009 werden die Richtsätze für Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts auf folgende Werte erhöht: