Amtl VerlautbarungNr 138/2008 vom 23. 12. 2008
Die vorliegende 2. Änderung der Satzung 2007 der Kärntner Gebietskrankenkasse betrifft ua die Regelungen über den Kostenersatz für einen bodengebundenen Transport (Krankenbeförderung, Krankentransport, Rettungstransport, Notarzttransport) sowie die Höhe der Kostenerstattung bei Inanspruchnahme eines Nichtvertragsarztes (Wahlarztes) und der Kostenzuschüsse bei Fehlen vertraglicher Regelungen. (www.avsv.at )