BGBl II 2008/488, ausgegeben am 22. 12. 2008
Der Beitragszuschuss für Künstler gemäß § 18 Abs 1 K-SVFG wird ab 1. 1. 2009 auf € 1.230,- jährlich erhöht (bisher: € 1.026,-).
→ Zu den letzten Änderungen des K-SVFG durch BGBl I 2008/55 siehe ARD 5858/2/2008; mit dieser Novelle wurde ua festgelegt, dass der Beitragszuschuss nicht nur für die Pensionsversicherungsbeiträge, sondern auch für die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherung gewährt wird.