vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abfuhr der Lohnsteuer - richtige Bezeichnung des Lohnzahlungszeitraumes

Lohnsteuer und AbgabenARD 5922/10/2008 Heft 5922 v. 23.12.2008

Erlass des BMF vom 19. 11. 2008, BMF-010222/0241-VI/7/2008 (LSt-Protokoll 2008)

Der Arbeitgeber hat die gesamte Lohnsteuer, die in einem Kalendermonat einzubehalten war, spätestens am 15. Tag nach Ablauf des Kalendermonates in einem Betrag an das Finanzamt der Betriebsstätte abzuführen. Der Kalendermonat, in dem die Lohnzahlung erfolgte, ist manchmal nicht identisch mit dem Zeitraum, für den die Lohnzahlung erfolgt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte