STGKK-NewsletterNr 15/2008 vom 11. 12. 2008
Beitragspflichtiges Teilentgelt ist jenes Entgelt, das neben einem Kranken- oder Wochengeldbezug geleistet wird, wenn es 50 % der vollen Geld- und Sachbezüge vor dem Eintritt des Versicherungsfalles erreicht oder übersteigt.
Das richtige Ausfüllen der Rubriken „Beitragsgrundlage Teilentgelt“ und „Anzahl Tage mit Teilentgelt“ im Lohnzettel ist besonders wichtig, weil falsche Angaben für die Versicherten Auswirkungen in der Pensionsversicherung haben.