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Aufwandersatz im Verfahren vor dem VwGH

Neue VorschriftenARD 5921/3/2008 Heft 5921 v. 19.12.2008

BGBl II 2008/455, ausgegeben am 10. 12. 2008

Mit der Verordnung des Bundeskanzlers über die Pauschalierung der Aufwandersätze im Verfahren vor dem VwGH (VwGH-Aufwandersatzverordnung 2008 - VwGH-AufwErsV) wird ab 1. 1. 2009 ua der Kostenersatz für den Schriftsatzaufwand, den Verhandlungsaufwand und die Aufenthaltskosten der jeweils obsiegenden Partei festgelegt.

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