Verordnung des BMSK, mit der die Verordnung über die Beurteilung des Pflegebedarfs nach dem BPGG (Einstufungsverordnung zum BPGG - EinstV) geändert wird
BGBl II 2008/469, ausgegeben am 16. 12. 2008
Mit 1. 1. 2009 werden im Zusammenhang mit der Änderung des BPGG durch BGBl I 2008/128, ARD 5906/2/2008, in der EinstV zum BPGG nunmehr va die neuen Erschwerniszuschläge (fixe Zeitwerte pro Monat) für schwerst behinderte Kinder und Jugendliche sowie für Personen mit einer schweren geistigen oder psychischen Behinderung (insbesondere Demenz) verankert (§ 1 Abs 5 und Abs 6 EinstV):