Erlass des BMF vom 19. 11. 2008, BMF-010222/0241-VI/7/2008 (LSt-Protokoll 2008)
Ein Rauchfangkehrer bekommt seit vielen Jahren eine Schmutzzulage; diese wird am Lohnkonto pauschal mit € 150,- monatlich abgerechnet. Das Pauschale basiert auf 40 Stunden pro Woche mit 10 % des Stundenlohnes.